Geld-zurück-Garantien

"Zufrieden oder Geld zurück" - einige Schweizer Detailhändler versprechen bei Unzufriedenheit den Umtausch von Produkten oder sogar die Rückerstattung von Bargeld. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat Stichproben durchgeführt, um zu sehen, wie es denn in der Praxis mit der Rücknahme von Produkten aussieht.

Publiziert: 9. März 2016 - Aktualisiert: 21. April 2016

Das sind die Versprechen
Coop, Denner und Spar versprechen alle Produkte zurückzunehmen. Aldi und Lidl nehmen fast alle Produkte zurück. Bei Migros werden grundsätzlich nur ungebrauchte Produkte mit unbeschädigter Originalverpackung und Lebensmittel, die einen Qualitätsmangel aufweisen umgetauscht. Im Einzelfall entscheide das Filialpersonal. Ähnliche Bedingungen wie bei der Migros gelten bei Manor. Bei Volg gibt es grundsätzlich kein Rückgaberecht, ausser bei Qualitätsmängeln. Bei Landi gibt es überhaupt kein Rückgaberecht.

Test mit Haargel und Mayonnaise
Mitarbeiter des Schweizer Konsumentenschutzes versuchten jeweils eine Tube Mayonnaise und ein Haar-Gel zurückzugeben – Mit der Begründung, sie seien mit den beiden Produkten unzufrieden. Es wurden jeweils zwei Filialen pro Detailhändler getestet. Aldi, Denner, Lidl sowie Spar hielten ihre Versprechen und erstatteten den Mystery-Shoppern das Geld zurück. Bei Coop wurde das Geld nur in einer von zwei Filialen zurückerstattet, was im Widerspruch zur Coop Zufriedenheitsgarantie steht. Coop verspricht jedoch in einer Stellungnahme, das Personal der entsprechenden Filiale erneut zu schulen.

Kunden dürfen auf Kulanz hoffen
Bei der Migros wurden in beiden getesteten Filialen die beanstandeten Produkte zurückgenommen – obwohl sich die Migros offiziell nicht dazu verpflichtet. Bei Volg und Landi, die keine Rücknahme-Garantie kennen, wurden die Begehren unterschiedlich gehandhabt. In einer Filiale wurden die Produkte zurückgenommen, in der anderen nicht. Sara Stalder, die SKS-Geschäftsleiterin meint: "Die Beispiele Migros, Volg und Landi zeigen, dass ein Kunde auch in Fällen auf Kulanz hoffen darf, in denen offiziell kein Umtausch vorgesehen ist."

Umtausch: Gesetzliche Regelungen in der Schweiz
Konsument haben in der Regel kein Recht, fehlerfreie Wahre umzutauschen, da man im Normalfall von einem Kaufvertrag nicht zurücktreten kann. Anders verhält es sich jedoch bei Garantiefällen. Weist die gekaufte Sache einen Mangel auf, so gelten die Regeln der Gewährleistung. Dabei ist es wichtig, sofort zu reklamieren und den Mangel zu rügen. Das jeweilige Geschäft wird die mangelhafte Ware in der Regel umtauschen oder reparieren. Die Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen kann man Meist nur bei schwerwiegenden Mängeln und nur wenn eine Rückabwicklung des Kaufvertrags (eine sogenannte Wandelung) in den AGBs nicht ausgeschlossen wird. Mehr zum Thema finden Sie in der entsprechenden Medienmitteilung des SKS.

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